Seite wählen

Vorstand

Ulrike Drömann (Theologischer Vorstand) und Andreas Schnabel (Kaufmännischer Vorstand) bilden den Vorstand der Lobetalarbeit.

Ulrike Drömann kennt das Unternehmen seit vielen Jahren aus verschiedenen Bereichen. Andreas Schnabel bringt die „Außensicht“ aus unterschiedlichen Unternehmen mit.

Gemeinsam setzt sich der Vorstand dafür ein, die Lobetalarbeit als diakonisches Unternehmen sicher in die Zukunft zu führen.

Die Qualität der Arbeit, der Dienst am Menschen, die Verlässlichkeit als Partner und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens sind Herzensanliegen.

Mitarbeiter*innen

Grundhaltung

In der Lobetalarbeit sind rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Professionen beschäftigt. Damit zählt die Einrichtung zu den großen Anbietern der Eingliederungshilfe in Niedersachsen. Um die alltäglichen Herausforderungen bewältigen zu können, setzt die Lobetalarbeit auf ein von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägtes Arbeitsklima, das zugleich eine konstruktive Fehlerkultur einschließt. Grundlage hierfür bieten die Führungsgrundsätze der Lobetalarbeit sowie das Betriebliche Gesundheitsmanagement.

Zugleich ist es uns in der Lobetalarbeit wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten beruflicher Weiterentwicklung zu bieten. Deshalb wird auf eine qualifizierte Ausbildung und gezielte Fort- und Weiterbildung geachtet und Wert geschätzt.

Die Vergütung der Tätigkeit in der Lobetalarbeit richtet sich nach dem Tarif der Diakonie (AVR.DD). Zusätzlich bieten die Lobetalarbeit eine weitestgehend arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung (ZVK).

Um mehr über die Lobetalarbeit zu erfahren, klicken Sie hier. Ansprechpartner zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier.

Die Mitarbeitervertretung (MAV)

Die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Lobetalarbeit e.V. und der Lobetalarbeit Wilhelm-Buchholz-Stift gGmbH vertritt ca. 1.300 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und setzt sich insbesondere ein für:

  • die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • sichere Arbeitsplätze
  • Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz
  • ein gutes Betriebsklima
  • zuverlässige Dienstplanung und Urlaubsgestaltung
  • abteilungsübergreifende Zusammenarbeit
  • gute Ausgestaltung und Organisation der Arbeitsplätze
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung

Wir sind:

15 Mitarbeiter*innen aus den verschiedensten Abteilungen der Lobetalarbeit e.V. und der Lobetalarbeit Wilhelm-Buchholz-Stift gGmbH.

Wir sind zu finden:

MO + MI + DO + FR von 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Garnseeweg 10, Gebäude der DWG, Erdgeschoß links

Wir sind zu hören unter:

05141 401-207 mit Anrufbeantworter
05141 401-201
05141 401-343

Schicken Sie uns was unter:

mav@lobetalarbeit.de oder Fax 05141 401-209 oder

gemeinsame MAV, Lobetalarbeit e.V., Fuhrberger Straße 219; 29225 Celle

Aktualisierung 17.02.2020

Gemeinsame MAV und Dienststellenleitung

stehen in der gemeinsamen Verantwortung für den Dienst der Kirche. Sie arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie informieren sich gegenseitig über Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen. Sie achten darauf, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden, die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht beeinträchtigt wird und jede Betätigung in der Dienststelle unterbleibt, die der Aufgabe der Dienststelle, der Dienstgemeinschaft oder dem Arbeitsfrieden abträglich ist.

Aufgaben und Befugnisse der gemeinsamen MAV

auf Grundlage des MVG.EKD vom 01. Januar 2020

Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gemäß §40

Die Mitarbeitervertretung hat in folgenden Fällen ein Mitbestimmungsrecht:

  1. Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten und -ärztinnen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  2. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren,
  3. Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform,
  4. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung von Dienstplänen,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan,
  6. Aufstellung von Sozialplänen (insbesondere bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen) einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen und für die Folgen von Rationalisierungsmaßnahmen, wobei Sozialpläne Regelungen weder einschränken noch ausschließen dürfen, die auf Rechtsvorschriften oder allgemein verbindlichen Richtlinien beruhen,
  7. Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung,
  8. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
  9. Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs,
  10. Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu überwachen,
  11. Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus- und Betriebsordnungen) und des Verhaltens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst,
  12. Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiterschaft,
  13. Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen oder sonstigen Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht,
  14. Zuweisung von Mietwohnungen oder Pachtland an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn die Dienststelle darüber verfügt, sowie allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen und die Kündigung des Nutzungsverhältnisses,
  15. Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen.
Mitbestimmung bei allgemein personellen Angelegenheiten gemäß §39

Die Mitarbeitervertretung hat mitzubestimmen bei

  1. Inhalt und Verwendung von Personalfragebogen und sonstigen Fragebogen zur Erhebung personenbezogener Daten, soweit nicht eine gesetzliche Regelung besteht,
  2. Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen für die Dienststelle,
  3. Aufstellung von Grundsätzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl,
  4. Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
  5. Einführung sowie Grundsätze der Durchführung von Mitarbeiter-Jahresgesprächen.
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß §42

Die Mitarbeitervertretung hat in den folgenden Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht:

  1. Einstellung,
  2. ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit,
  3. Eingruppierung,
  4. Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten Dauer,
  5. dauernde Übertragung einer Tätigkeit, die einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage auslöst, sowie Widerruf einer solchen Übertragung,
  6. Umsetzung innerhalb einer Dienststelle unter gleichzeitigem Ortswechsel,
  7. Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten Dauer, wobei in diesen Fällen die Mitarbeitervertretung der aufnehmenden Dienststelle unbeschadet des Mitberatungsrechts nach § 46 Buchstabe d mitbestimmt,
  8. Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
  9. Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,
  10. Untersagung einer Nebentätigkeit sowie Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit,
  11. Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung.
Fälle der Mitberatung gemäß §46

Die Mitarbeitervertretung hat ein Mitberatungsrecht bei:

  1. Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen,
  2. außerordentliche Kündigung,
  3. ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit,
  4. Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer, wobei das Mitberatungsrecht hier für die Mitarbeitervertretung der abgebenden Dienststelle besteht,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs,
  6. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  7. dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, die bisher von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Dienststelle wahrgenommen werden.
Initiativrecht der Mitarbeitervertretung gemäß § 47

Die Mitarbeitervertretung kann der Dienststellenleitung Maßnahmen, die der Beteiligung unterliegen, schriftlich vorschlagen.

Beschwerderecht der Mitarbeitervertretung gemäß § 48

Verstößt die Dienststellenleitung gegen sich aus diesem Kirchengesetz ergebende oder sonstige gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bestehende Pflichten und bleiben Gegenvorstellungen erfolglos, so hat die Mitarbeitervertretung das Recht, bei dem zuständigen Aufsichtsorgan Beschwerde einzulegen.

Bei berechtigten Beschwerden hat das Leitungs- oder Aufsichtsorgan im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeit Abhilfe zu schaffen oder auf Abhilfe hinzuwirken.

Folgende 5 Ausschüsse zur Bearbeitung verschiedener Aufgaben gibt es:

Arbeitszeitausschuss

Thorsten Eggers
05141 401-201
mav_arbeitszeit@lobetalarbeit.de

Ausschuss für Gute Arbeit und Gesundheit

Silke Erdmann
05141 401-343
mav_arbeit_gesundheit@lobetalarbeit.de

Informationsausschuss

Gerrit Kramer
05141 401-201
mav_infos@lobetalarbeit.de

Personalausschuss


Björn Köster
05141 401-207
mav_personal@lobetalarbeit.de

Wirtschaftsausschuss

Thomas Warnecke
05141 401-207
mav_wirtschaft@lobetalarbeit.de

Bewohnervertretung

Unsere Bewohner*innen haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können, dürfen und sollen sie in Angelegenheiten des Lebens in unseren Häusern mitwirken. Zentral wird dies durch die Bewohnervertretung gesteuert. Über sie können unsere Bewohnerinnen und Bewohner ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen.

Werkstattrat

In der Lobetaler Allertal-Werkstatt (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mit dem Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) fördert die Lobetalarbeit die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Motivation der Mitarbeitenden.

Dies geschieht durch systematische Steuerung, Koordination von Prozessen und vielseitige Angebote.

Unser Ziel ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu stärken.

Susanne Ewald

Susanne Ewald

Beauftragte für Betriebliches Gesundheitsmanagement

Fuhrberger Str. 219
29225 Celle

Tel. 05141 401-384
s.ewald@lobetalarbeit.de

Organigramm

Organigramm 2021

Qualitätsmanagement in Lobetal

Wir nehmen Qualitätsmanagement als Managementaufgabe ernst. Das Qualitätsmanagement unterstützt die Mitarbeitenden in ihrer Arbeit bezüglich der Qualität für unsere Kunden.

Wir in Lobetal legen bei unserem Qualitätsmanagementsystem Wert auf effiziente und effektive Prozesse.

Das Qualitätsmanagement soll unsere Arbeit erleichtern und verbessern.  Mit der Implementierung des Qualitätsmanagementsystems in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2015 sowie die Anforderung der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung) stellen wir sicher, dass die beschriebenen qualitativen Prozesse, Standards und Anforderungen kontinuierlich geprüft, angepasst und weiterentwickelt werden.

Qualitäts- und Leitungsgrundsätze der Lobetalarbeit

Die Kunden, Bewohner, Beschäftigten, Teilnehmer, Patienten und Mitarbeitenden der Lobetalarbeit e.V. unterliegen unserer besonderen Wertschätzung. Das heißt:

 

  • Die Verbesserung der Kunden- und Mitarbeitenden-Zufriedenheit betrachten wir als wichtige Aufgabe.
  • Anregungen, Kritik und Beschwerden nehmen wir ernst und bearbeiten sie zeit­nah.
  • Eigene Ideen werden gefördert und unterstützt.
  • Leistungen und Menschlichkeit werden wertgeschätzt.
  • Eine Kultur der Partnerschaft und Mitbestimmung aller Beteiligten wird gelebt.
Ein wesentlicher Grundsatz für die Qualität unserer Arbeit ist ganzheitliches Denken und Handeln. Das heißt:
  • Alle Mitarbeitenden kennen die Ziele und leben unseren Auftrag.
  • Jeder Mitarbeitende trägt mit seiner Tätigkeit täglich zum Gelingen des gemein­samen Auftrages bei.
  • Jede Tätigkeit ist notwendig und daher Bestandteil der Gesamtleistung.
Eine offene und transparente Kommunikationskultur ist Grundlage für unser Handeln. Das heißt:
  • Ein freundlicher und annehmender Umgangston ist für uns selbstverständlich.
  • Betriebsabläufe und Strukturen sind bekannt und für jeden verständlich und nach­vollziehbar im Qualitätsmanagement-Handbuch und Qualitätsmanagement­system geregelt.
  • Jeder Mitarbeitende hat Zugang zu den für seinen Arbeitsbereich wichtigen Infor­mationen des Qualitätsmanagementsystems, digital in ConSense oder analog im Qualitätsmanagement-Handbuch der Einrichtung.
  • Jeder Mitarbeitende hat die Möglichkeit, im Rahmen von Dienst- und Fallbespre­chungen alle seinen Arbeitsplatz betreffende Angelegenheiten zum Qualitäts­management zu besprechen.
  • Der Vorstand, die Geschäftsfeldverantwortlichen, die Heimleitung, die Pflege­dienstleitung, die Wohnbereichsleitung, die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertre­tung und die Bewohnervertretung sind in den Kommunikationsprozess einbezo­gen.
Die Beteiligung von Kunden, Bewohner, Beschäftigten, Teilnehmer, Patienten und Mitarbeitenden der Lobetalarbeit e.V. ist bei den sie betreffenden Entscheidungen und Planungen obligatorisch. Das heißt:
  • Die Beteiligung umfasst die Beratung und Mitwirkung an der Entscheidungsfin­dung. Die Entscheidung selbst obliegt der Leitung.
  • Mitarbeitende sowie Kunden, Bewohner, Beschäftigte, Teilnehmer und Patienten werden an den Themen beteiligt, die sie selber, bzw. ihre Aufgaben und Verantwor­tungsbereiche berühren.
  • Beteiligungsprozesse werden von der Leitung initiiert. Anregungen und Betei­ligung an der Planung von Maßnahmen sind erwünscht. Die Leitung informiert über Ergebnisse.
Delegation und Übertragung von Verantwortungsbereichen ist ein Bestandteil der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
  • Die Geschäftsfeldverantwortlichen erhalten das Vertrauen und die Kompetenzen für die Leitung der ihnen anvertrauten Mitarbeitenden und Kunden zur eigenstän­digen Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems von der obersten Leitung (Vorstand).
Wir fühlen uns der ständigen Verbesserung unseres Dienstleistungsangebotes verpflichtet. Das heißt:
  • Es findet eine ständige Evaluation aller geleisteten Arbeiten im Rahmen des Qua­litätsmanagements statt.
  • Die fachliche Kontrolle ist gewährleistet.
  • Die Leistungen werden zeitnah an den Bedarf angepasst.
  • Es finden regelmäßige interne und externe Audits sowie Bedarfserhebungen statt.
Mindestens einmal im Kalenderjahr findet eine Leitungsklausur zur strategischen Planung und Bewertung des Qualitätsmanagementsystems statt. Das heißt:
  • Überprüfung und Reflektion der Strategie und Ziele sowie Entwicklungen in den Standorten bzw. Fachbereichen:
    • Weiterentwicklung der Leistungen und Angebote
    • Qualitätsmanagement
    • Personalentwicklung
    • Betriebswirtschaft
    • Investitionsplanung

Das Qualitätsmanagement dient der Lenkung und Leitung des Unternehmens und unterstützt die Mitarbeitend*innen der Lobetalarbeit in ihrer täglichen Arbeit.

Unser Qualitätsmanagementsystem stellt sicher, dass die Prozessqualität und die Dienstleistungsqualität in der Einrichtung geprüft und verbessert werden. Dabei stehen die Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeiter*innen im Vordergrund, ebenso die messbare und transparente Bewertung der Qualität für die Kostenträger.

Mathias Biester

Mathias Biester

Leitung Qualitätsmanagement

Fuhrberger Straße 219
29225 Celle

Tel. 05141 401-767
m.biester@lobetalarbeit.de

Beauftragte für Medizinproduktsicherheit

Gemäß § 6 der Medizinprodukte Betreiberverordnung ist ein*e Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit benannt worden.

Der/die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist die zentrale Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber bei Meldungen zu Risiken von Medizinprodukten und der Umsetzung von notwendigen korrektiver Maßnahmen.

Sie erreichen die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit des Wilhelm-Buchholz-Stifts unter:  medizinproduktesicherheit@lobetalarbeit.de

Zukunft gestalten – Zukunft sichern

Die „Stiftung Lobetalarbeit“ Celle

Die „Stiftung Lobetalarbeit“ wurde 2002 gegründet, um unsere Arbeit in Lobetal zu fördern und auf lange Sicht zu sichern. Das derzeit eingelegte Stiftungsvermögen bildet die Basis, damit wir in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel auch weiterhin Leistungen über Pflege und Betreuung hinaus finanzieren können.

Es gibt viele Wege, die Arbeit der „Stiftung Lobetalarbeit“ zu unterstützen: Zum Beispiel eine Zustiftung, eine Erbschaft oder einer Schenkung. Hier folgt ein kurzer Überblick. Für alle weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Zustiften

können Sie auf vielfältige Weise. Im Unterschied zur Spende, die zeitnah verwendet werden muss, erhöht Ihre Zustiftung das Vermögen der „Stiftung Lobetalarbeit“ – und bleibt somit dauerhaft erhalten. Allein die Zins- und anderen Erträge werden für die vielfältigen Aufgaben der Stiftung eingesetzt und sichern die Beständigkeit unserer Arbeit über viele Jahre hinweg. Zustiftungen werden vom Staat mit großzügigen Steuervorteilen bedacht.

Ein Testament

ist die Voraussetzung dafür, dass die „Stiftung Lobetalarbeit“ in Ihrem Nachlass bedacht werden kann. Denn ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das heißt: Im Regelfall erbt Ihr Ehepartner eine Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte teilen sich Ihre Kinder beziehungsweise Enkel. Sind Sie alleinstehend und haben keine weiteren Verwandten, dann fällt Ihr Vermöge an den Staat. Mit einem Testament (oder Erbvertrag) können Sie ganz genau bestimmen, welche Menschen oder Organisationen – zum Beispiel die „Stiftung Lobetalarbeit“ – bedacht werden sollen.

Vermächtnis oder Erbeinsetzung

ist eine wichtige und häufig gestellte Frage. Erbeinsetzung bedeutet: Sie benennen eine oder mehrere Personen oder die „Stiftung Lobetalarbeit“ als Erben und machen sie damit zum Rechtsnachfolger. Alle Rechte, aber auch alle Pflichten, alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten gehen auf den oder die Erben über! So könnte die „Stiftung Lobetalarbeit“ als Erbe zum Beispiel die Auflage erhalten, Vermächtnisse an andere auszuzahlen oder die Grabpflege zu garantieren.

Wenn Sie der „Stiftung Lobetalarbeit“ nur einen bestimmten Betrag oder einzelne Werte wie eine Immobilie, Aktien, ein Grundstück oder eine Sammlung vermachen wollen, empfiehlt sich ein Vermächtnis. Auch das Vermächtnis muss im Testament festgeschrieben werden. Der- oder diejenige, dem das Vermächtnis zufällt, wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, hat aber gegenüber den Erben einen Anspruch auf die ihm vermachten Werte. Wird die gemeinnützige „Stiftung Lobetalarbeit“ mit einem Vermächtnis bedacht, so fällt keine Erbschaftssteuer an.

Bei einer Schenkung

können Sie festlegen, ob Ihr Geschenk – zum Bespiel ein Grundstück, ein Haus oder eine Geldsumme – einem bestimmten Zweck zugutekommen soll oder von der „Stiftung Lobetalarbeit“ frei eingesetzt werden kann. Auch den Zeitpunkt der Schenkung und sogar bestimmte Zusatzvereinbarungen, zum Beispiel ein dauerhaftes Wohnrecht, können Sie festlegen. Weil die „Stiftung Lobetalarbeit“ als gemeinnützig anerkannt ist, wird keine Schenkungssteuer fällig.

Weitere Fragen zur „Stiftung Lobetalarbeit“

beantworten wir Ihnen gerne. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen – lassen Sie uns gemeinsam beraten, welcher Weg für Sie der beste ist.

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner