Seit heute liegt uns die Nds. Verordnung ab dem 11.05.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schriftlich vor. Daraus ergibt sich folgendes für uns in Lobetal:
1. Thema Besuchsreglungen:
Grundsätzlich ist es weiterhin verboten, dass Bewohner*innen sowie Mitarbeiter*innen in der Lobetalarbeit besucht werden dürfen. Ausnahmen sind folgende:
- Die Leitung der Lobetalarbeit hat für gerichtlich bestellte Betreuer*innen sowie für Richter*innen in Betreuungsangelegenheiten, Verfahrenspfleger*innen, Seelsorger*innen, Geistliche sowie Urkundspersonen den Zutritt zuzulassen.
- Die Zulassung ist mit strengen Auflagen verbunden, die die Gefahr einer Infektion vermindern.
- Weitere Ausnahmen können erfolgen, wenn die Leitung der Lobetalarbeit auf der Grundlage eines Hygienekonzepts nachweist, dass ein geschützter Kontakt zwischen Bewohner*innen und Besucher*innen sichergestellt ist.
Bevor Besuche stattfinden können, bitten wir Sie um etwas Geduld. In der kommenden Woche werden wir die Besuchsregelung inkl. Hygienekonzept mit den zuständigen Behörden absprechen. Sobald Besuche von Seiten der Behörde genehmigt sind, werden wir Sie informieren.
Weiterhin sind wir auf Grundlage der Nds. Verordnung (§ 2b Abs. 2) aufgefordert, die Bewohner*innen anzuhalten, das Gelände der Lobetalarbeit nicht zu verlassen.
2. Thema Neuaufnahme(n)
Eine Neuaufnahme von Bewohner*innen ist nur zulässig, wenn eine 14-tägige Quarantäne gewährleistet werden kann.
3. Thema Spielplätze
Obwohl ab Morgen, 11.05.2020, der Besuch auf Spielplätzen zulässig ist, bleiben unsere Spielplätze auf dem Gelände inkl. des Abenteuerspielplatzes zum Schutz unserer Bewohner*innen bis auf Weiteres geschlossen.
4. Thema WfbM / TFS
Das Betretungsverbot der Räumlichkeiten der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie der Tagesförderstätten besteht weiterhin. Somit wird das Leistungsangebot der Tagesförderstätten weiter auf den Wohngruppen sichergestellt. Auch Arbeiten, die auf den Wohngruppen von WfbM-Beschäftigten ausgeführt werden können, werden weiterhin erbracht. Die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung werden aufrechterhalten.
Alle hier aufgeführten Regelungen sind gültig bis zum Ablauf des 27.05.2020. Es ist davon auszugehen, dass anschließend eine neue Verordnung erlassen wird.
Ansprechpartner in Lobetal ist weiterhin Michael Spiller, Tel. 05141 401-268