Vermächtnis oder Erbeinsetzung
... ist eine wichtige und häufig gestellte Frage. Erbeinsetzung bedeutet: Sie benennen eine oder mehrere Personen oder die "Stiftung Lobetalarbeit" als Erben und machen sie damit zum Rechtsnachfolger. Alle Rechte, aber auch alle Pflichten, alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten gehen auf den oder die Erben über! So könnte die "Stiftung Lobetalarbeit" als Erbe zum Beispiel die Auflage erhalten, Vermächtnisse an andere auszuzahlen oder die Grabpflege zu garantieren.
Wenn Sie der "Stiftung Lobetalarbeit" nur einen bestimmten Betrag oder einzelne Werte wie eine Immobilie, Aktien, ein Grundstück oder eine Sammlung vermachen wollen, empfiehlt sich ein Vermächtnis. Auch das Vermächtnis muss im Testament festgeschrieben werden. Der- oder diejenige, dem das Vermächtnis zufällt, wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, hat aber gegenüber den Erben einen Anspruch auf die ihm vermachten Werte. Wird die gemeinnützige "Stiftung Lobetalarbeit" mit einem Vermächtnis bedacht, so fällt keine Erbschaftssteuer an.

