Schenken
Das gute Gefühl, zu teilen ...
... und dafür Freude und Dank zu ernten, motiviert viele Menschen zu einem Geschenk. Möchten Sie schon zu Lebzeiten von Ihrem Vermögen abgeben und Teile an die "Stiftung Lobetalarbeit" übertragen? Dann ist die Schenkung ein möglicher Weg.
Bei einer Schenkung ...
... können Sie festlegen, ob ihr Geschenk - zum Beispiel ein Grundstück, ein Haus oder eine Geldsumme - einem bestimmten Zweck zugute kommen soll oder von der "Stiftung Lobetalarbeit" frei eingesetzt werden kann. Auch den Zeitpunkt Schenkung und sogar bestimmte Zusatzvereinbarungen, zum Beispiel ein dauerhaftes Wohnrecht, können Sie festlegen. Weil die "Stiftung Lobetalarbeit" als gemeinnützig anerkannt ist, wird keine Schenkungssteuer fällig.
Eine besondere Form ...
... der Schenkung ist die Schenkung von Todes wegen. Sie wird erst mit Ihrem Tode wirksam, zählt aber nicht zum Nachlass und kann somit die Erbschaftssteuer verringern. Durch eine Schenkung von Todes wegen bleiben Sie weiterhin flexibel abgesichtert: Wenn Sie das Geld plötzlich brauchen, können Sie jederzeit darüber verfügen und die Schenkung widerrufen. Eine Schenkung von Todes wegen für die "Stiftung Lobetalarbeit" muss notariell beurkundet und von uns als Schenkung angenommen werden. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Erben die Schenkung nicht anfechten, sollten Sie einen Hinweis in Ihr Testament aufnehmen.
Der Vertrag zugunsten Dritter ...
... ist noch eine Möglichkeit der Schenkung. Dabei weisen Sie Ihre Bank an, zum Beispiel Ihr Sparbuch im Falle Ihres Todes an die "Stiftung Lobetalarbeit" auszuzahlen. Banken und Sparkassen haben dafür entsprechende Formulare. Auch diese Form der Schenkung muss von der "Stiftung Lobetalarbeit" angenommen werden, damit sie im Zweifelsfall nicht von den Erben widerrufen werden kann.
Erleben Sie mit, wie Ihr Geschenk in Lobetal Gutes bewirkt und Freude bereitet. Unterstützen Sie uns durch eine Schenkung!
