Erbe, Vermächtnis, Testament
Ein Testament ...
... ist die Voraussetzung dafür, dass die "Stiftung Lobetalarbeit" in Ihrem Nachlass bedacht werden kann. Denn ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das heißt: Im Regelfall erbt Ihr Ehepartner ene Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte teilen sich Ihre Kinder beziehungsweise Enkel. Sind Sie alleinstehend und haben keine weiteren Verandten, dann fällt ihr Vermögen an den Staat. Mit einem Testament (oder Erbvertrag) können Sie ganz genau bestimmen, welche Menschen koder Organisationen - zum Beispiel die "Stiftung Lobetalarbeit" - bedacht werden sollen.
Wie sieht ein Testament aus?
Ein Testament aufzusetzen, ist keine allzu schwierige Angelegenheit. Ein Testament kann von jedem Erwachsenen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aufgesetzt werden - und zwar in zwei Formen:
- handschriftlich - das private Testament oder
- notariell - das öffentliche Testament.

