Das private Testament
Ein privates Testament ist leichter verfasst als gedacht. "Hiermit setze ich, Erika Mustermann, geborene Schulze, geboren am 15.01.1930 in Celle, ... XY ... zu meinem Alleinerben ein", schreiben Sie auf ein schlichtes Blatt Papier. Dann setzen Sie Ort und Datum hinzu, unterschreiben mit vollem Namen - und fertig ist das Testament.
In Ihrem Testament können Sie die "Stiftung Lobetalarbeit" als Erben bestimmen, ihr ein Vermächtnis zuschreiben (siehe Vermächtnis), Auflagen für das Erbe festlegen (zum Beispiel die Verpflichtung, Ihre Grabstätte zu pflegen) oder Sie zum Testamentsvollstrecker berufen. In diesem Fall regelt die "Stiftung Lobetalarbeit" alles Nötige nach Ihrem Tod.
Damit Ihr privates Testament wirksam ist, müssen drei formale Regeln eingehalten werden:
- Das Testament muss vollständig handschriftlich angefasst sein,
- es muss mit Ihrem vollen Zu- und Nachnamen unterzeichnet sein und
- mit Ort und Datum der Niederschrift versehen werden.
Ist diese Form gewahrt, dann ist Ihr letzter Wille rechtsgültig. Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren oder gegen eine relativ gringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Bitte informieren Sie unbedingt eine Vertrauensperson über Ihr privates Testament - das kann selbstverständlich auch die "Stiftung Lobetalarbeit" sein.
Kann ein Testament widerrufen werden?
Selbstverständlich kann ein Testament widerrufen werden - und zwar jederzeit und unabhängig von der Form. Das private Testament muss einfach nur neu geschrieben werden, das alte sollten Sie zur Sicherheit vernichten. Ein öffentliches Testament kann ebenfalls geändert werden.

