Evangelische Fachschule
Sozialpädagogik
- staatlich anerkannte Ersatzschule -
Berufsbild
Die berufliche Praxis des Erziehers / der Erzieherin ist außerordentlich vielseitig. In der Ausbildung sollen die Fachschüler(innen) durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen auf diese Aufgaben vorbereitet werden.
Sie lernen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, deren Entwicklungsstand und Bedürfnissen entsprechend, zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Auch sollen die Schüler(innen) für die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Eltern und Institutionen befähigt werden. Erzieher(innen) arbeiten als Fachkräfte in verschiedenen Einrichtungen:
- Kindergarten
- Hort
- Kinderheim mit unterschiedlichen Schwerpunkten
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Aufnahmevoraussetzungen
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik" oder eine andere gleichwertige für die einschlägige Berufsausbildung und
- im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach "Deutsch" sowie in dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und in dem berufsbezogenen Lernbereich - Praxis oder eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach 1. eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit oder der erfolgreiche Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik, wenn die aufnehmende Schule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lässt
- erfolgreicher Besuch des Beruflichen Gymnasiums - Gesundheit und Soziales - mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und
a) einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in] sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern (im Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder Praktikum erbracht) oder
b) eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit - Zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und bis zum Beginn der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsplatz in einer als geeignet anerkannten Einrichtung.
AusbiIdungsgang
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und beginnt im August jeden Jahres. Der Unterrichtsbeginn richtet sich nach der Schulferienordnung des Landes Niedersachsen.
Neben dem Unterricht von durchschnittlich 30 Stunden pro Woche in der Fachschule wird zusätzlich eine praktische Aus- bildung von 600 Zeitstunden in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und einer fachpraktischen Prüfung ab, nach deren erfolgreichem Abschluss die staatliche Anerkennung erteilt wird.
Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Ausbildungsinhalte
Unterrichtsinhalte der theoretischen Ausbildung sind:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Religion
- Biologie
- Berufsrolle und Konzeptionen
- Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
- Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit
- optionale Lernangebote
Die berufsbezogenen Inhalte der theoretischen Ausbildung werden in Lernfeldern unterrichtet.
Informationen
Es ist mit einem monatlichen Schulgeld von 40,- € zu rechnen. Günstige Wohnmöglichkeiten sind vorhanden.
Die Satzung der Lobetalarbeit e.V. schreibt die Mitgliedschaft aller Mitarbeiter(innen) und Schüler(innen) in einer christlichen Kirche oder Freikirche vor.
